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Direkte Demokratie

Direkte Demokratie für Berlinerinnen und Berlin bietet unsere Verfassung seit 1995. In dieser Zeit hat es aber kaum erfolgreiche Volksinitiativen, Volksbegehren oder -entscheide gegeben. Die Hürden waren zu hoch. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat das Abgeordnetenhaus nun eine Verfassungsänderung beschlossen, damit es Bürgerinnen und Bürgern leichter gemacht wird, an der Politik des Landes mitzuwirken.

Durch eine erfolgreiche Volksinitiative wird das Abgeordnetenhaus beauftragt, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Waren bisher dazu 90.000 Unterschriften wahlberechtiger Berliner für den Erfolg erforderlich, sinkt diese Zahl zukünftig auf 20.000. Die Frist zur Sammlung der Unterschriften verdoppelt sich von 2 auf 4 Monate, und auch hier sind 16- und 17jährige zur Teilnahme berechtigt.

Ein Volksentscheid kann mittels eines Volksbegehrens erzwungen werden. Hier wurde das erforderliche Quorum von 10 auf 7 Prozent gesenkt. Er ist erfolgreich, wenn sich eine Mehrheit der Abstimmenden dafür ausspricht; diese Mehrheit muss mindestens aus einem Viertel aller Wahlberechtigten bestehen.
Herausragendenste Neuerung: ein Volksbegehren ist auch dann zulässig, wenn es Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt auslöst. Die Verfassungsmässigkeit des Haushaltes muss dabei aber sichergestellt sein.

Ist diese Aussicht bei der prekären Haushaltssituation in Berlin nicht ein ganz wesentlicher Anreiz für Sie, dieser Verfassungsänderung am 17. September zuzustimmen? Auch das ist mehr Demokratie auf Berliner Landesebene. Wir wollen, dass Sie sich einmischen. Tun Sie es auch!

Wahlrecht auf Bezirksebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt

Heute sind Jungendliche als 16- oder 17-jährige weiter als ihre Elterngeneration im selben Alter. Sie führen ein eigenständiges Leben und wollen mitbestimmen und mitgestalten. Das ist für Eltern mitunter anstrengend aber eine wesentlich bessere Grundlage für ihr weiteres Leben. Dazu gehören nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Politische Rechte in jedem Fall. Daher hat das Abgeordnetenhaus das Wahlrecht auf Bezirksebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Demokratie geht alle an.

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren soll Jugendliche motivieren, sich für ihre eigenen Belange einzusetzen, sie sollen sich engagieren und ihre Interessen stärker als bisher in die Poltik einbringen.
Beispiele gibt es viele: Wie sieht's mit Freizeitangeboten für Jugendliche aus? Soll eine Skatebahn oder ein Basketballplatz gebaut werden? Wo ist ein Radweg sinnvoll? Wie sollen Parks oder Grünflächen aussehen?

Ihnen fehlt ein gutes Beispiel? Sehen Sie sich den Sportplatz am Neuen Ufer an. Wie wenig wurde er in der alten Form von Jugendlichen genutzt. Und nun, nach seinem Umbau, der massgeblich in Zusammenarbeit mit Jugendlichen entstanden ist, wird er von einer wesentlich größeren Anzahl Jugendlicher genutzt. Schöner Nebeneffekt: was nach meinen Wünschen gestaltet ist, werde ich nicht so leicht zerstören .....

Also am 17. September an den Kommunalwahlen teilnehmen. Danach Wünsche äussern und aktiv verfolgen was aus ihnen wird. Die einzige Bedingung: Sie benötigen einen Personalausweis. Haben Sie noch keinen, schnell beantragen und dann los am 17.09.06 ab in die Wahlkabine.

(Stand Herbst 2006)