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Direkte Demokratie
Direkte Demokratie für Berlinerinnen und Berlin bietet
unsere Verfassung seit 1995. In dieser Zeit hat es aber
kaum erfolgreiche Volksinitiativen, Volksbegehren oder -entscheide
gegeben. Die Hürden waren zu hoch. Um hier Abhilfe
zu schaffen, hat das Abgeordnetenhaus nun eine Verfassungsänderung
beschlossen, damit es Bürgerinnen und Bürgern
leichter gemacht wird, an der Politik des Landes mitzuwirken.
Durch eine erfolgreiche Volksinitiative wird das Abgeordnetenhaus
beauftragt, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen.
Waren bisher dazu 90.000 Unterschriften wahlberechtiger
Berliner für den Erfolg erforderlich, sinkt diese Zahl
zukünftig auf 20.000. Die Frist zur Sammlung der Unterschriften
verdoppelt sich von 2 auf 4 Monate, und auch hier sind 16-
und 17jährige zur Teilnahme berechtigt.
Ein Volksentscheid kann mittels eines Volksbegehrens erzwungen
werden. Hier wurde das erforderliche Quorum von 10 auf 7
Prozent gesenkt. Er ist erfolgreich, wenn sich eine Mehrheit
der Abstimmenden dafür ausspricht; diese Mehrheit muss
mindestens aus einem Viertel aller Wahlberechtigten bestehen.
Herausragendenste Neuerung: ein Volksbegehren ist auch dann
zulässig, wenn es Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt
auslöst. Die Verfassungsmässigkeit des Haushaltes
muss dabei aber sichergestellt sein.
Ist diese Aussicht bei der prekären Haushaltssituation
in Berlin nicht ein ganz wesentlicher Anreiz für Sie,
dieser Verfassungsänderung am 17. September zuzustimmen?
Auch das ist mehr Demokratie auf Berliner Landesebene. Wir
wollen, dass Sie sich einmischen. Tun Sie es auch!
Wahlrecht auf Bezirksebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt
Heute sind Jungendliche als 16- oder 17-jährige weiter
als ihre Elterngeneration im selben Alter. Sie führen
ein eigenständiges Leben und wollen mitbestimmen und
mitgestalten. Das ist für Eltern mitunter anstrengend
aber eine wesentlich bessere Grundlage für ihr weiteres
Leben. Dazu gehören nicht nur Pflichten, sondern auch
Rechte. Politische Rechte in jedem Fall. Daher hat das Abgeordnetenhaus
das Wahlrecht auf Bezirksebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt.
Demokratie geht alle an.
Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren soll Jugendliche motivieren,
sich für ihre eigenen Belange einzusetzen, sie sollen
sich engagieren und ihre Interessen stärker als bisher
in die Poltik einbringen.
Beispiele gibt es viele: Wie sieht's mit Freizeitangeboten
für Jugendliche aus? Soll eine Skatebahn oder ein Basketballplatz
gebaut werden? Wo ist ein Radweg sinnvoll? Wie sollen Parks
oder Grünflächen aussehen?
Ihnen fehlt ein gutes Beispiel? Sehen Sie sich den Sportplatz
am Neuen Ufer an. Wie wenig wurde er in der alten Form von
Jugendlichen genutzt. Und nun, nach seinem Umbau, der massgeblich
in Zusammenarbeit mit Jugendlichen entstanden ist, wird
er von einer wesentlich größeren Anzahl Jugendlicher
genutzt. Schöner Nebeneffekt: was nach meinen Wünschen
gestaltet ist, werde ich nicht so leicht zerstören
.....
Also am 17. September an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Danach Wünsche äussern und aktiv verfolgen was
aus ihnen wird. Die einzige Bedingung: Sie benötigen
einen Personalausweis. Haben Sie noch keinen, schnell beantragen
und dann los am 17.09.06 ab in die Wahlkabine.
(Stand Herbst 2006)

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