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Ausstieg aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung

Das Abgeordnetenhaus hat Anfang 2003 den Ausstieg aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung beschlossen. Jutta Leder begründete in einer Rede vor dem Plenum des Abgeordnetenhauses am 30.1.03 in der Aktuellen Stunde zum Thema "Notwendiger Ausstieg aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung - jetzt Mieterinteressen sichern" die Entscheidung:

"Der Ausstieg aus dem bisherigen System der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau bestimmt das heutige Thema der Aktuellen Stunde. Ein Thema, mit dem sich die SPD Fraktion seit langem in diversen Sitzungen, Arbeitskreisveranstaltungen und letztlich auf der Klausurtagung in Cottbus am vergangenen Wochenende sehr ausführlich auseinandergesetzt hat. Nach langen Diskussionen und gründlichen Prüfungen haben wir eine Entscheidung gefällt, die unausweichlich war.

Wir haben einen Schritt für die Stadt getan, der ohne Alternative ist - er ist auch deswegen ohne Alternative, weil eine Weiterführung dieser Förderung gar nicht mehr bezahlbar ist.

Und wir haben das zu einem Zeitpunkt getan, zu dem die Umstände ausgesprochen günstig sind: Selten war die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannter. Das bisherige System der Wohnungsbauförderung stammt aus einer Zeit, die mit der heutigen Situation überhaupt nicht verglichen werden kann. Wir haben heute keine Wohnungsnot mehr. Kostenmieten können in dieser Situation kaum erzielt werden. Die Bodenpreise und Baukosten sind mit denen der 80er und 90er Jahre nicht vergleichbar. Nach Einschätzung aller Experten ist eine Weiterführung dieses ausgabenintensiven Programms nicht mehr vertretbar.

Die extreme Haushaltlage Berlins erfordert wichtige Strukturmaßnahmen. Und wenn nicht jetzt, wann denn dann? Mit diesem Schritt hat die Koalition einmal mehr bewiesen, dass sie den Mut hat, klare Entscheidungen zu treffen und dass sie die Zukunft Berlin in die Hand nimmt.

Denn, man kann es nicht oft genug wiederholen; rund 50 Milliarden Euro beträgt die Schuldenlast des Landes zum Ende des Jahres 2003. Eine Zahl, die für viele von uns kaum vorstellbar ist.

In dieser Situation äußerst knapper öffentlicher Mittel stehen die Ausgaben in extremer Konkurrenz zueinander. Ziel unserer Konsolidierungspolitik ist, dort zu streichen, wo es vertretbar ist, um wieder Handlungsspielräume für die Zukunftsgestaltung unserer Stadt zu gewinnen.

Ganz konkret bedeutet der Wegfall der Anschlussförderung ein mögliches Einsparvolumen von rund 1 Milliarde Euro Barwert. Diese Summe ist auch in Hinblick auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur finanziellen Notlage Berlins von erheblicher Bedeutung. Nur wenn wir zeigen, dass wir es mit dem Sparen wirklich ernst meinen, hat eine Aussicht auf Erfolg und nur dann werden wir die erforderliche Unterstützung erhalten.

Berlin ist nach wie vor eine Mieterstadt. Wohnen ist und bleibt ein existenzielles Grundbedürfnis. Über Jahre hinweg hat die SPD ihr Augenmerk auf die Interessen der Mieter gerichtet. Das tun wir auch heute. Mieterbelange sind für uns von essentieller Bedeutung - auch in Zukunft.

Konkret betroffen sind rund 25.000 Wohnungen. Bei ca. 1.800 Wohnungen läuft jährlich die Förderung aus. Das heißt, dem Schutz der betroffenen Mieter muss durch begleitende Massnahme in den folgenden fünfzehn Jahren Rechnung getragen werden.

Mit einem ausgereiften Konzept der Mieterbegleitung werden die Folgen eines Ausstiegs beherrschbar bleiben. Vorsaussetzung dafür ist eine enge Kooperation von Verwaltung, Wohnungs- und Mieterverbänden. Wir werden die Mieter rechtzeitig und in einer verständlichen Form informieren. Es ist auf eine Sprache zu achten, die alle Menschen erreicht. Die Mieterinnen und Mieter können sich darauf verlassen, dass sie im Falle auftretender Probleme und Härten nicht allein gelassen werden.

Zu diesem Maßnahmen gehören z.B. die Einrichtung eines Mieterfonds, zeitlich begrenzte Finanzhilfen, Sonderwohngeld und eventuelle Umzughilfen. Es wird auch Härtefälle geben, die wir uns momentan nicht vorstellen können. Dafür sind sorgfältige Einzelfallprüfungen unverzichtbar, um gerade in schwierigen Situationen die nötige Hilfestellung zu geben.

Und natürlich müssen wir uns um die Situation der Eigentümer kümmern. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die meisten Genossenschaften dürften wegen ihres diversifizierten Wohnungsbestandes in der Lage sein, auftretende Finanzierungslücken zu schließen. Sollte dieses bei einigen Genossenschaften nicht der Fall sein, sind Überbrückungshilfen zu prüfen. Dies gilt auch für gemeinnützige Stiftungen und Fördernehmer im eigengenutzten Wohneigentum. Allerdings sind dabei angemessenen Eigenleistungen sicherzustellen.

Nicht außer Acht lassen dürfen wir aber auch die Tatsache, dass es Insolvenzen kommen kann, insbesondere bei Immobilienfonds und Kapitalgesellschaften. Gehen diese Unternehmen gleich in die Insolvenz und werden die Gebäude dann zwangsversteigert, fallen sofort Bürgschaftsleistungen für das Land Berlin an. 50 % der Bürgschaften des Landes sind durch Rückbürgschaften des Bundes abgesichert.

Es geht heute nicht darum, die damaligen Wohnungsbauförderprogramme in Bausch und Bogen zu verdammen. Sie waren sowohl für die Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum, als auch für ein schöneres Stadtbild, von dem wir heute noch profitieren, durchaus angemessen. Jetzt aber müssen wir umsteuern. Wir werden das mit großer sozialer Sensibilität tun. Ein "Weiter so" ist absolut verantwortungslos und nicht mehr bezahlbar.

Wir sind gewählt worden, weil die Berlinerinnen und Berliner von uns den Mentalitätswechsel erwarten, das bedeutet eine ehrliche und mutige Politik zu machen. Dazu, meine Damen und Herren, gehört auch der rasche Ausstieg aus dem bisherigen System der Wohnungsbauförderung."