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Ausstieg aus der öffentlichen Wohnungsbauförderung
Das Abgeordnetenhaus hat Anfang 2003 den Ausstieg aus der
öffentlichen Wohnungsbauförderung beschlossen.
Jutta Leder begründete in einer Rede vor dem Plenum
des Abgeordnetenhauses am 30.1.03 in der Aktuellen Stunde
zum Thema "Notwendiger Ausstieg aus der öffentlichen
Wohnungsbauförderung - jetzt Mieterinteressen sichern" die
Entscheidung:
"Der Ausstieg aus dem bisherigen System der Anschlussförderung
im sozialen Wohnungsbau bestimmt das heutige Thema der Aktuellen
Stunde. Ein Thema, mit dem sich die SPD Fraktion seit langem
in diversen Sitzungen, Arbeitskreisveranstaltungen und letztlich
auf der Klausurtagung in Cottbus am vergangenen Wochenende
sehr ausführlich auseinandergesetzt hat. Nach langen Diskussionen
und gründlichen Prüfungen haben wir eine Entscheidung gefällt,
die unausweichlich war.
Wir haben einen Schritt für die Stadt getan, der ohne Alternative
ist - er ist auch deswegen ohne Alternative, weil eine Weiterführung
dieser Förderung gar nicht mehr bezahlbar ist.
Und wir haben das zu einem Zeitpunkt getan, zu dem die
Umstände ausgesprochen günstig sind: Selten war die Situation
auf dem Wohnungsmarkt entspannter. Das bisherige System
der Wohnungsbauförderung stammt aus einer Zeit, die mit
der heutigen Situation überhaupt nicht verglichen werden
kann. Wir haben heute keine Wohnungsnot mehr. Kostenmieten
können in dieser Situation kaum erzielt werden. Die Bodenpreise
und Baukosten sind mit denen der 80er und 90er Jahre nicht
vergleichbar. Nach Einschätzung aller Experten ist eine
Weiterführung dieses ausgabenintensiven Programms nicht
mehr vertretbar.
Die extreme Haushaltlage Berlins erfordert wichtige Strukturmaßnahmen.
Und wenn nicht jetzt, wann denn dann? Mit diesem Schritt
hat die Koalition einmal mehr bewiesen, dass sie den Mut
hat, klare Entscheidungen zu treffen und dass sie die Zukunft
Berlin in die Hand nimmt.
Denn, man kann es nicht oft genug wiederholen; rund 50
Milliarden Euro beträgt die Schuldenlast des Landes zum
Ende des Jahres 2003. Eine Zahl, die für viele von uns kaum
vorstellbar ist.
In dieser Situation äußerst knapper öffentlicher Mittel
stehen die Ausgaben in extremer Konkurrenz zueinander. Ziel
unserer Konsolidierungspolitik ist, dort zu streichen, wo
es vertretbar ist, um wieder Handlungsspielräume für die
Zukunftsgestaltung unserer Stadt zu gewinnen.
Ganz konkret bedeutet der Wegfall der Anschlussförderung
ein mögliches Einsparvolumen von rund 1 Milliarde Euro Barwert.
Diese Summe ist auch in Hinblick auf die anstehende Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes zur finanziellen Notlage
Berlins von erheblicher Bedeutung. Nur wenn wir zeigen,
dass wir es mit dem Sparen wirklich ernst meinen, hat eine
Aussicht auf Erfolg und nur dann werden wir die erforderliche
Unterstützung erhalten.
Berlin ist nach wie vor eine Mieterstadt. Wohnen ist und
bleibt ein existenzielles Grundbedürfnis. Über Jahre hinweg
hat die SPD ihr Augenmerk auf die Interessen der Mieter
gerichtet. Das tun wir auch heute. Mieterbelange sind für
uns von essentieller Bedeutung - auch in Zukunft.
Konkret betroffen sind rund 25.000 Wohnungen. Bei ca. 1.800
Wohnungen läuft jährlich die Förderung aus. Das heißt, dem
Schutz der betroffenen Mieter muss durch begleitende Massnahme
in den folgenden fünfzehn Jahren Rechnung getragen werden.
Mit einem ausgereiften Konzept der Mieterbegleitung werden
die Folgen eines Ausstiegs beherrschbar bleiben. Vorsaussetzung
dafür ist eine enge Kooperation von Verwaltung, Wohnungs-
und Mieterverbänden. Wir werden die Mieter rechtzeitig und
in einer verständlichen Form informieren. Es ist auf eine
Sprache zu achten, die alle Menschen erreicht. Die Mieterinnen
und Mieter können sich darauf verlassen, dass sie im Falle
auftretender Probleme und Härten nicht allein gelassen werden.
Zu diesem Maßnahmen gehören z.B. die Einrichtung eines
Mieterfonds, zeitlich begrenzte Finanzhilfen, Sonderwohngeld
und eventuelle Umzughilfen. Es wird auch Härtefälle geben,
die wir uns momentan nicht vorstellen können. Dafür sind
sorgfältige Einzelfallprüfungen unverzichtbar, um gerade
in schwierigen Situationen die nötige Hilfestellung zu geben.
Und natürlich müssen wir uns um die Situation der Eigentümer
kümmern. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die
meisten Genossenschaften dürften wegen ihres diversifizierten
Wohnungsbestandes in der Lage sein, auftretende Finanzierungslücken
zu schließen. Sollte dieses bei einigen Genossenschaften
nicht der Fall sein, sind Überbrückungshilfen zu prüfen.
Dies gilt auch für gemeinnützige Stiftungen und Fördernehmer
im eigengenutzten Wohneigentum. Allerdings sind dabei angemessenen
Eigenleistungen sicherzustellen.
Nicht außer Acht lassen dürfen wir aber auch die Tatsache,
dass es Insolvenzen kommen kann, insbesondere bei Immobilienfonds
und Kapitalgesellschaften. Gehen diese Unternehmen gleich
in die Insolvenz und werden die Gebäude dann zwangsversteigert,
fallen sofort Bürgschaftsleistungen für das Land Berlin
an. 50 % der Bürgschaften des Landes sind durch Rückbürgschaften
des Bundes abgesichert.
Es geht heute nicht darum, die damaligen Wohnungsbauförderprogramme
in Bausch und Bogen zu verdammen. Sie waren sowohl für die
Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum, als auch für ein schöneres
Stadtbild, von dem wir heute noch profitieren, durchaus
angemessen. Jetzt aber müssen wir umsteuern. Wir werden
das mit großer sozialer Sensibilität tun. Ein "Weiter so"
ist absolut verantwortungslos und nicht mehr bezahlbar.
Wir sind gewählt worden, weil die Berlinerinnen und Berliner
von uns den Mentalitätswechsel erwarten, das bedeutet eine
ehrliche und mutige Politik zu machen. Dazu, meine Damen
und Herren, gehört auch der rasche Ausstieg aus dem bisherigen
System der Wohnungsbauförderung."

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