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Der Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses hilft den Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Ämtern und Behörden. In einem Artikel für die September-Ausgabe 2002 der Zeitung "Neue Mitte" erläutert die Abgeordnete Jutta Leder wie:

"Konkrete Hilfe für den Bürger"

Haben Sie sich schon einmal über Behörden, Einrichtungen oder Mitarbeiter des Landes Berlin geärgert? Fühlten Sie sich ungerecht behandelt oder wurde einem berechtigten Anspruch nicht entsprochen? Haben Sie darüber nachgedacht, sich mit Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu wenden? Falls nicht, lag es möglicherweise daran, dass Sie nicht wussten, dass das geht und wie das geht?

In Deutschland ist das Recht, sich mit Beschwerden an das Parlament zu wenden, relativ neu. Erst 1850 gewährte die Verfassung von Preussen allen Bürgern das Petititionsrecht. Heute ist dieses Recht im Grundgesetz und für Berliner Angelegenheiten in unserer Berliner Verfassung verankert. Weitere Einzelheiten sind im Petitionsrecht geregelt, das die weitgehenden Befugnisse des Petitionsausschusses enthält.

Dieser Ausschuss kontrolliert die Berliner Verwaltung, nimmt Anregungen zur Gesetzgebung im Land Berlin entgegen und kann von sich aus bei Missständen aktiv werden. Allerdings: Überprüfungen gerichtlicher Entscheidungen kann er nicht vornehmen. Ebenso kann er nicht tätig werden bei Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen und er kann keine Kontrolle von Verwaltungen anderer Bundesländer und des Bundes (also z.B. Arbeitsämter, Bundeswehr und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) ausüben.

Eine Eingabe - das Wort Petition kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Angriff" wie "Angriff vor Gericht" und wurde in unserem Sprachgebrauch zu "Bitte, Ersuchen, Anspruchtsrecht" - kann Jeder und Jede an das Abgeordnetenhaus richten, das gilt auch für Minderjährige, Ausländer und Personen, für die ein Betreuer bestellt wurde. Durch die Wahrnehmung dieses Rechts darf niemandem ein Nachteil entstehen.

Ich bin Mitglied in diesem wöchentlich tagenden Ausschuss. Es ist eine Arbeit, die sehr vielfältig ist und häufig für die Petenten Abhilfe schaffen kann, wenn wir die zuständigen Verwaltungen zu einer Stellungnahme auffordern. Dann besteht die Gelegenheit, bisher unbekannte Tatsachen zu berücksichtigen, Missverständnisse auszuräumen oder Irrtümer zu korrigieren. Wir nehmen Ortsbesichtigunggen vor, fordern Akten an und hören Senatsmitglieder oder Behördenleitungen. Verwaltungen sind verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen.

Wenn Sie also in Angelegenheiten der Sozialhife, Renten der LVA, zu Steuern und Finanzen, zum Strafvollzug oder zur Polizei, zu Jugend- oder Behindertenproblemen eine Eingabe machen möchten, wird dieser Ausschuss für Sie tätig. Natürlich sind das nur Beispiele, die noch um viele Themen erweitert werden können. Formvorschriften gibt es nicht, aber die Eingabe muss schriftlich eingereicht werden und Absender und Unterschrift enthalten.

Die Anschrift des Petitionsausschusses lautet: Abgeordnetenhaus von Berlin Petitionsausschuss Niederkirchnerstr. 5 10111 Berlin. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Sekretariat unter der Telefonnumer (030) 23 25 14 71 - 73. Und wenn Sie dann immer noch Fragen haben, rufen Sie mich unter 23 25 22 22 an.

Also: nicht mehr ärgern, schreiben.