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Der Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses hilft
den Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber
Ämtern und Behörden. In einem Artikel für
die September-Ausgabe 2002 der Zeitung "Neue Mitte"
erläutert die Abgeordnete Jutta Leder wie:
"Konkrete Hilfe für den Bürger"
Haben Sie sich schon einmal über Behörden, Einrichtungen
oder Mitarbeiter des Landes Berlin geärgert? Fühlten Sie
sich ungerecht behandelt oder wurde einem berechtigten Anspruch
nicht entsprochen? Haben Sie darüber nachgedacht, sich mit
Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses
zu wenden? Falls nicht, lag es möglicherweise daran, dass
Sie nicht wussten, dass das geht und wie das geht?
In Deutschland ist das Recht, sich mit Beschwerden an das
Parlament zu wenden, relativ neu. Erst 1850 gewährte die
Verfassung von Preussen allen Bürgern das Petititionsrecht.
Heute ist dieses Recht im Grundgesetz und für Berliner Angelegenheiten
in unserer Berliner Verfassung verankert. Weitere Einzelheiten
sind im Petitionsrecht geregelt, das die weitgehenden Befugnisse
des Petitionsausschusses enthält.
Dieser Ausschuss kontrolliert die Berliner Verwaltung,
nimmt Anregungen zur Gesetzgebung im Land Berlin entgegen
und kann von sich aus bei Missständen aktiv werden. Allerdings:
Überprüfungen gerichtlicher Entscheidungen kann er nicht
vornehmen. Ebenso kann er nicht tätig werden bei Auseinandersetzungen
zwischen Privatpersonen und er kann keine Kontrolle von
Verwaltungen anderer Bundesländer und des Bundes (also z.B.
Arbeitsämter, Bundeswehr und Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte) ausüben.
Eine Eingabe - das Wort Petition kommt aus dem Lateinischen
und bedeutet "Angriff" wie "Angriff vor Gericht" und wurde
in unserem Sprachgebrauch zu "Bitte, Ersuchen, Anspruchtsrecht"
- kann Jeder und Jede an das Abgeordnetenhaus richten, das
gilt auch für Minderjährige, Ausländer und Personen, für
die ein Betreuer bestellt wurde. Durch die Wahrnehmung dieses
Rechts darf niemandem ein Nachteil entstehen.
Ich bin Mitglied in diesem wöchentlich tagenden Ausschuss.
Es ist eine Arbeit, die sehr vielfältig ist und häufig für
die Petenten Abhilfe schaffen kann, wenn wir die zuständigen
Verwaltungen zu einer Stellungnahme auffordern. Dann besteht
die Gelegenheit, bisher unbekannte Tatsachen zu berücksichtigen,
Missverständnisse auszuräumen oder Irrtümer zu korrigieren.
Wir nehmen Ortsbesichtigunggen vor, fordern Akten an und
hören Senatsmitglieder oder Behördenleitungen. Verwaltungen
sind verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen.
Wenn Sie also in Angelegenheiten der Sozialhife, Renten
der LVA, zu Steuern und Finanzen, zum Strafvollzug oder
zur Polizei, zu Jugend- oder Behindertenproblemen eine Eingabe
machen möchten, wird dieser Ausschuss für Sie tätig. Natürlich
sind das nur Beispiele, die noch um viele Themen erweitert
werden können. Formvorschriften gibt es nicht, aber die
Eingabe muss schriftlich eingereicht werden und Absender
und Unterschrift enthalten.
Die Anschrift des Petitionsausschusses lautet: Abgeordnetenhaus
von Berlin Petitionsausschuss Niederkirchnerstr. 5 10111
Berlin. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Sekretariat
unter der Telefonnumer (030) 23 25 14 71 - 73. Und wenn
Sie dann immer noch Fragen haben, rufen Sie mich unter 23
25 22 22 an.
Also: nicht mehr ärgern, schreiben.

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