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Dank und Anerkennung für ehrenamtliches Engagement:
Der Berliner FreiwilligenPass
Ehrenamtliche Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden
und Organisationen im Land Berlin können sich seit
Herbst 2005 einen FreiwilligenPass ausstellen lassen. Neben
dem Dank und der Anerkennung hat der Pass auch einen praktischen
Nutzen: In ihm können auch Kompetenzen und Fähigkeiten
im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verzeichnet
sein, die dann z.B. für Bewerbungen oder Anrechnungsverfahren
in Bildung und Beruf dokumentiert sind.
Erstmals übergeben wurde der Berliner
Freiwilligen-Pass im Herbst 2005 an 120 engagierte Bürgerinnen
und Bürger aus 37 Organisationen im Rahmen einer Feierstunde.
Der Senat hat beschlossen, einen Berliner FreiwilligenPass
mit zwei Komponenten einzuführen: einem Nachweis für
freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches
Engagement sowie einer Dokumentation der Teilnahme an besonderen
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. An der Erarbeitung
des Konzepts haben zahlreiche freiwillig Engagierte und
hauptamtliche Kräfte aus Vereinen und Verbänden
mitgewirkt und ihre Erfahrungen eingebracht.
Künftig können den FreiwilligenPass Organisationen
und Einrichtungen ausstellen, die dafür in einem kurzen,
unbürokratischen Verfahren anerkannt werden.
Mit der auf 80 Stunden regelmäßigen Engagements
innerhalb eines Jahres oder auf 200 Stunden in kurzfristigeren
Projekten festgelegten Mindesteinsatzdauer soll eine Anerkennungsform
geschaffen werden, die gleichberechtigt neben langjährigem
Engagement auch projektbezogene Einsätze und temporäres
Engagement würdigt.
Ein besonderes Merkmal der Berliner Lösung ist die
niedrige Altersgrenze mit zwölf Jahren, die auch engagierten
Schülerinnen und Schülern den Erwerb des Berliner
FreiwilligenPasses ermöglicht.
Nähere Informationen finden sich unter www.beeport.de
HH, Oktober 2005

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