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Dank und Anerkennung für ehrenamtliches Engagement:
Der Berliner FreiwilligenPass

Ehrenamtliche Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden und Organisationen im Land Berlin können sich seit Herbst 2005 einen FreiwilligenPass ausstellen lassen. Neben dem Dank und der Anerkennung hat der Pass auch einen praktischen Nutzen: In ihm können auch Kompetenzen und Fähigkeiten im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verzeichnet sein, die dann z.B. für Bewerbungen oder Anrechnungsverfahren in Bildung und Beruf dokumentiert sind.

Erstmals übergeben wurde der Berliner Freiwilligen-Pass im Herbst 2005 an 120 engagierte Bürgerinnen und Bürger aus 37 Organisationen im Rahmen einer Feierstunde.

Der Senat hat beschlossen, einen Berliner FreiwilligenPass mit zwei Komponenten einzuführen: einem Nachweis für freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sowie einer Dokumentation der Teilnahme an besonderen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. An der Erarbeitung des Konzepts haben zahlreiche freiwillig Engagierte und hauptamtliche Kräfte aus Vereinen und Verbänden mitgewirkt und ihre Erfahrungen eingebracht.

Künftig können den FreiwilligenPass Organisationen und Einrichtungen ausstellen, die dafür in einem kurzen, unbürokratischen Verfahren anerkannt werden.

Mit der auf 80 Stunden regelmäßigen Engagements innerhalb eines Jahres oder auf 200 Stunden in kurzfristigeren Projekten festgelegten Mindesteinsatzdauer soll eine Anerkennungsform geschaffen werden, die gleichberechtigt neben langjährigem Engagement auch projektbezogene Einsätze und temporäres Engagement würdigt.

Ein besonderes Merkmal der Berliner Lösung ist die niedrige Altersgrenze mit zwölf Jahren, die auch engagierten Schülerinnen und Schülern den Erwerb des Berliner FreiwilligenPasses ermöglicht.

Nähere Informationen finden sich unter www.beeport.de

HH, Oktober 2005